Ja. Um Luftaufnahmen anfertigen zu können, ist immer die Zustimmung aller Personen, deren Grundstücke, Häuser oder ähnliche Objekte auf den Aufnahmen zu sehen sein können, zwingend von dem/der Auftraggeber:in schriftlich einzuholen. Das Gleiche gilt für eventuelle „Nutzungsberechtigte“. Ein entsprechendes Dokument mit allen relevanten Informationen zu dem Luftaufnahmenauftrag wird im Vorfeld ausgefüllt gestellt.
Die Preise der Einsatzleistungen sowie die eventuellen Wartezeiten werden nach der Kontaktaufnahme übermittelt.
Ja. Der Fernpilot kann auf die Wünsche auch spontan eingehen und die Kameraansicht mit dem Auftraggeber teilen.