Häufig gestellte Fragen

Wie kann ich eine Luftbildaufnahme beauftragen?

  1. Klärung Ihrer Vorstellung der Luftbildaufnahmen über E-Mail oder telefonisch: Was soll auf welche Art aufgenommen werden? Was wünschen Sie sich? Welche Fragen haben Sie?
  2. Angebotserstellung: Die vereinbarten Leistungen werden mit Preisen aufgeführt.
  3. Auftragserteilung: Sie schicken mir das unterschriebene Angebot zu.
  4. Zustimmungserklärungen und Genehmigungen werden eingeholt.
  5. Terminfindung: Der genaue Aufnahmezeitpunkt ist wetterabhängig und wird vom Auftragnehmer ermittelt.

Welche Informationen muss ich als Auftraggeber:in bereitstellen, wenn ich eine Luftbildaufnahme beauftragen möchte?

  • Adresse mit Gebäudenummer, Flurstücks- und / oder Flurnummer des zu fotografierenden Objektes.
  • Zustimmungserklärungen aller angrenzenden Grundstücksbesitzer: innen und Nutzungsberechtigte zum Überflug in zeitlich festgelegtem Rahmen.

Ist eine Zustimmungserklärung der angrenzenden Grundstücksbesitzer:innen und Nutzungsberechtigten immer nötig?

Ja. Um Luftaufnahmen anfertigen zu können, ist immer die Zustimmung aller Personen, deren Grundstücke, Häuser oder ähnliche Objekte auf den Aufnahmen zu sehen sein können, zwingend von dem/der Auftraggeber:in schriftlich einzuholen. Das Gleiche gilt für eventuelle „Nutzungsberechtigte“. Ein entsprechendes Dokument mit allen relevanten Informationen zu dem Luftaufnahmenauftrag wird im Vorfeld ausgefüllt gestellt.

Welche Leistungen sind vom Auftragnehmer im Vorfeld zu erbringen?

  • Meldung an das LBA (Luftfahrtbundesamt) über den geplanten Flug.
  • ggf. erforderliche  Ausnahmegenehmigung kann vom LRA (Landratsamt), vom Ordnungsamt, der Polizeidienststelle und anderen Ämtern der öffentlichen Belange erforderlich werden und sind vom Auftraggeber zu begleichen.

Wo finde ich die Preisangaben verschiedenster Leistungen?

Die Preise der Einsatzleistungen sowie die eventuellen Wartezeiten werden nach der Kontaktaufnahme übermittelt.

Kann der/die Auftraggeber:in den Flug mit ansehen?

Ja. Der Fernpilot kann auf die Wünsche auch spontan eingehen und die Kameraansicht mit dem Auftraggeber teilen.